Artikel-Schlagworte: „Finanzämter“
Tipps zu den Freibeträgen
Die Lohnsteuer muss jeder entrichten, der Einkünfte aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit erhält. Sie ist im Voraus zu bezahlen und abhängig von der jeweiligen Steuerklasse, die auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Am Ende eines Geschäftsjahres kann der Arbeitnehmer einen Jahresausgleich an das Finanzamt schicken. Dabei wird geprüft ob die bezahlte mit der tatsächlichen Einkommenssteuer übereinstimmt. Für die Berechnung der monatlichen Abgaben ist der Arbeitgeber zuständig und er muss sie auch an das Finanzamt überweisen. Dazu ist er verpflichtet, ebenso muss er auch für die Richtigkeit der Zahlen einstehen. Das Finanzamt kann in Einzelfällen eine sogenannte Lohnsteueraußenprüfung anordnen. Bei der Berechnung muss der Arbeitgeber bestimmte Regeln befolgen. Dazu zählen auch die unterschiedlichen Freibeträge.
Ein Freibetrag steht jedem Steuerzahler zu, der monatlich bestimmte Ausgaben entrichten muss, die für das tägliche Leben wichtig sind. Man kann im Vorfeld einen Freibetrag beantragen. Außerdem gibt es Beträge, die automatisch in bestimmten Situationen von den Gemeinden verzeichnet werden. Zu den Freibeträgen, die der Arbeitnehmer beantragen kann, gehören Werbungskosten, die oberhalb der Arbeitnehmerpauschale liegen, Sonderausgaben über 36 Euro, außergewöhnliche Belastungen und negative Einkünfte, z. B. aus Vermietung und Verpachtung. Die Gemeinde trägt Pauschalen für Behinderte und Hinterbliebene ein. Ein eingetragener Freibetrag vermindert das zu versteuernde Bruttoeinkommen. Dadurch werden die Lohnsteuern gesenkt und der Arbeitnehmer erhält monatlich einen höheren Nettobetrag. Doch ist Vorsicht geboten. Wenn ein zu hoher Freibetrag eingetragen ist, dann muss man am Jahresende mit einer Steuernachzahlung rechnen. Dies sollte man bedenken und eventuelle Veränderungen rechtzeitig dem Finanzamt mitteilen, damit dieses dann den Freibetrag anpassen kann.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesem kurzen Artikel weiterhelfen. Ich finde es gut und wichtig die Möglichkeiten des Internets zu nutzen um sich zu informieren. Von daher möchte ich sie auf einen weiteren, meiner Meinung nach, sehr guten Ratgeber verweisen der sich ebenfalls sehr intensiv mit dem Thema Lohnsteuer beschäftigt. Gehen Sie dafür auf www.lohnsteuer.de oder klicken sie HIER.